Erlangt der Vermieter Kenntnis von der Ruhestörung durch sonntägliches Bohren seines Mieters, wird der Mieter zunächst erst einmal nur mit einer Abmahnung durch den Vermieter rechnen müssen. Kommt es zu keinen weiteren Ruhestörungen, wird der einmalige Vorfall für den Mieter ohne mietrechtliche…
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