Bei Hausbesuchen, Not- fallbehandlungen, defekten Karten oder Lesegeräten darf der Arzt sich die Patientendaten geben lassen und schriftlich mit der Kasse abrechnen, auf der Chipkarte bestehen darf er in diesen Fällen nicht. Ebenso wenig darf ein Arzt Patienten aus wirtschaftlichen Motiven ablehnen.…
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